Hinweis:
Für die Beantragung der Müllmarken ist der Hauseigentümer (nicht der Mieter) zuständig. Die Müllmarke (Dauerwertmarke) bitte gut sichtbar auf den Tonnendeckel anmbringen.
Wo gibt es Müllsäcke?
Falls vorübergehend mehr Restmüll anfällt, als in die vorhandene Mülltonne passt, können amtliche Müllsäcke (ca. 60 l) für 4,00 Euro bei den Gemeinden, im Landratsamt und an den Betriebshöfen der Abfuhrunternehmen erworben werden. Diese Säcke sind neben dem Restmüllbehälter am Abholtag bereitzustellen.
++++ Andere Säcke werden nicht mitgenommen ++++
Gebühren
Restmüllbehältnis | ermäßigt* | |||
---|---|---|---|---|
monatlich | 1/4jährlich | monatlich | 1/4jährlich | |
60-l-Tonne | 9,15 € | 27,45 € | 7,80 € | 23,40 € |
80-l-Tonne | 14,00 € | 42,00 € | 11,94 € | 35,80 € |
120-l-Tonne | 21,00 € | 63,00 € | 17,90 € | 53,70 € |
240-l-Tonne | 42,00 € | 126,00 € | 35,80 € | 107,40 € |
770-l-Container | 134,75 € | 404,25 € | 114,86 € | 344,58 € |
1100-l-Container | 192,50 € | 577,50 € | 164,09 € | 492,25 € |
*Eine Gebührenermäßigung von 15 % erhält derjenige, der alle organischen Abfälle (Küchen- und Gartenabfälle, mit Ausnahme von gekochtem Gemüse oder Fleisch- und Fischabfällen) durch Eigenkompostierung verwertet. Das Landratsamt führt Stichproben durch. Dazu hat der Landkreis beziehungsweise seine Mitarbeiter das Recht, die Grundstücke der Anschlusspflichtigen zu betreten. Die Müllgebühr werden fällig zum 15. Februar, zum 15. Mai, zum 16. August und zum 15. November eines jeden Jahres. Die Gebührenabbuchung ist grundsätzlich nur vom Konto des Eigentümers möglich!
Bevor Sie Möbel oder andere Gegenstände auf dem Recyclinghof anliefern, prüfen Sie bitte, ob sich eventuell im Bekanntenkreis ein Abnehmer dafür findet. Bieten Sie das gute Stück auch kostenlos im eingerichteten Tausch- und Verschenkmarkt (schwandorf-lk.internet-verschenkmarkt.de) an.
An den meisten Recyclinghöfen im Landkreis Schwandorf wird bereits Altholz separat vom übrigen Sperrmüll angenommen. Zum Altholz gehört unter anderem naturbelassenes Holz, verleimtes, gestrichenes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne PVC in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel wie Schalhölzer, Dielen, Bretterschalungen aus dem Innenausbau, Türblätter und Zargen von Innentüren, aber ohne schädliche Veriunreinigungen, Bauspanplatten ebenso wie Altholz mit halogenorganischen Verbindungen (z.B. PVC) in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel wie Arbeitsplatten.
Nicht zum Altholz gehört mit Holzschutzmitteln behandeltes Alzholz z.B. Fenster, Fensterstöcke, Außentüren Bahnschwellen und Leitungsmasten.
Elektrokleingeräte
Können an allen Recyclinghöfen kostenfrei abgegeben werden.
Die übrigen Elektrogeräte können abgegeben werden an den Recyclinghöfen Schwandorf und Oberviechtach während der dortigen Öffnungszeiten sowie an den Betriebshöfen der Entsorgungsunternehmen Hofmann/Burglengenfeld, Lober/Neunburg v. W. und VEOLIA/Nabburg.
Ergänzend hierzu am Samstag am Recyclinghof Neunburg v. W.
Die drei Entsorgungsunternehmen bieten übrigens gegen ein geringes Entgelt auch einen Holservice an.
Abfallarten | JA | NEIN |
Sperrmüll | Das sind sperrige Gegenstände, die als Einzelteile nicht in die Mülltonne passen z.B.: Möbel, Teppiche, Matratzen, usw. | Säcke oder Schachteln mit Hausmüll, Baustellenabfälle, Wertstoffe, Reifen, Gewerbemüll |
Altholz | Holztüren, Möbel, Arbeitsplatten | Bahnschwellen, Leitungsmasten |
Schrott | Öfen (ohne Öl, keine Nachtspeicheröfen), Bleche, Dachrinnen, Metallrohre, Fahrräder | Elektroaltgeräte, Nachtspeicheröfen |
Bauschutt recycelbar | Mauersteine, Mörtelreste, Fliesen, Beton ohne Fremdanteile | Holz, Glas, Rigips, Styropor, Eternit, Kunststoffe |
Flachglas | Fenster-, Isolier- und Drahtglas ohne Fremdanteile wie Rahmen oder Metallteile | Bleihaltiges Glas wie Bildschirme, Bleikristall, Cerankochfelder |
Elektrokleingeräte | Bügeleisen, Kaffeemaschinen, Föns, Taschenrechner, Laptops, Telefone, Faxgeräte, Bohr-, Nähmaschinen, Videospielkonsolen, usw. | Großgeräte wie z.B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Kochplatten, Geschirrspüler, Fernseher und Monitore (Annahmen nur an den Recyclinghöfen Oberviechtach und Schwandorf) |
Hartkunststoffe | Blumentöpfe-, kästen, Wäschekörbe, Gartenmöbel, Mörtelträge | Artikel aus PVC oder Gummi, Folien, Fiberglas, WC-Deckel |
Textilien | Bekleidung, Handtücher, Vorhänge, Decken, Tischdecken | verschmutzte oder nasse Ware, Matratzen, Schaumstoffe, Kissenauflagen |
Küchenabfälle | Gemüse, Obst Salat, Kaffee- und Teefilter, Eierschalen, Brot / Gebäck, Zimmerpflanzen | Tierkot, Kehricht, Zigaretten, Verpackungen, Garten- und Grüngutabfälle (Laub, Rasen, Strauchschnitt) |
Glascontainer
Grauer Sack für Kunststoffe
Blauer Sack für Metalle und Verbunde
Papiertonne
Was ist bei der Anlieferung zu beachten?
Aus Sicherheitsgründen dürfen Problemabfälle nicht vorzeitig am Sammelort abgestellt werden. Gefahr für spielende Kinder! Sie müssen vielmehr dem Fachpersonal übergeben werden.
Was wird angenommen?
Nicht angenommen werden:
Weitere Tipps:
Leuchtstoff- und Energisparlampen werden auch zunehmend an den Verkaufsstellen zurückgenommen – fragen Sie im Handel nach.
Telefon: +49 (0) 96 72 / 92 01-0
Telefax: +49 (0) 96 72 / 92 01-99
E-Mail: info@lober-entsorgung.de
Web: www.lober-entsorgung.de
Persönlich haftender Gesellschafter: Lober GmbH
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Johannes und Bernhard Lober
Handelsregistergericht: Amtsgericht Amberg
Handelsregistereintrag: HRA 1444
USt.-Id gem. § 27 a UmsStG: DE 133249371
Webdesign, Programmierung:
Medieningenieurbüro Manntau Nabburg
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